Veränderungen in der Lebensversicherung zum 01.01.2012
Mit dem neuen Jahr gibt es auch wieder zahlreiche
Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Versicherungswirtschaft.
Eine gravierende Anpassung ist die Absenkung des Rechnungszinses durch den
Gesetzgeber. Dadurch sind alle Versicherungsgesellschaften dazu verpflichtet,
ihre Beiträge mit einem Zins von 1,75 % statt vorher 2,25 % zu kalkulieren. In
den kapitalbildenden Versicherungen wie der Rentenversicherung oder der
Riester-Rente senken sich dadurch die garantierten Ablaufleistungen. Bei den
Risikoversicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der
Krankenversicherung erhöhen sich die Beiträge bei gleichem Schutz.
Aus diesem Grund ist unsere Empfehlung: Sichern SIE sich bis zum Jahresende
den aktuellen Zins von 2,25 % auf ihre Beiträge für die gesamte Laufzeit! Mach
Sie MEHR aus Ihrem Geld!
Hier eine Beispielrechnung eines 30 Jährigen der bis zum 67 Lebensjahr 100
EUR spart.
2011
mit 2,25 % 2012 mit 1,75 %
Garantierte mtl. Rente: 213,36
EUR 177,81 EUR
Sichern Sie sich bis zu 17 % mehr Rente bei gleichem Beitrag!
Unter folgendem Link können Sie ganz einfach selbst rechnen wie viel MEHR
Sie erhalten.
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Ihre Koch Finanz- & Versicherungsmakler Team
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