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Aktuelle Information der Versicherungs- und Finanzbranche
In unserer neuen Rubrik „News“ werden Sie ab sofort über aktuelle Themen rund um das Thema Geld informiert. Wir wollen Ihr Finanzberater Nr. 1 sein! Deswegen nehmen Sie sich so viel wie möglich Informationen mit und wenn Ihnen der Blog gefällt, empfehlen Sie uns bitte weiter.
Eines der wichtigsten Themen im Bereich der Absicherung ist die Erhaltung der Arbeitskraft.
Zur Zeit liegt die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bei dem 67. Lebensjahr. Jedoch wird jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Erreichen Arbeitsunfähig. Leider liegen jedoch immer noch 50% der Menschen dem Irrglaube zu Grunde, dass der Staat und die gesetzliche Renten- bzw. Krankenversicherung den Verdienstausfall ausgleichen wird.
Jedoch gibt es für alle nach dem 01.Januar 1961 Geborenen keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsabsicherung mehr. Aus diesem Grund ist die private Absicherung für jeden notwendig. Es gibt zwar noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, auf diese sollte sich aber kein Arbeitnehmer verlassen können. Dies liegt zum einen daran, dass die volle Rente erst gezahlt wird, wenn man nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Dabei ist es jedoch völlig unerheblich in welchem Beruf man ist und ob die Tätigkeit tatsächlich ausgeführt wird.
Zum anderen ist die Höhe der Rente, falls es doch einmal so seien sollte, dass diese Ausgezahlt wird, so gut wie nie ausreichend. Zu erwarten wäre eine Rente in Höhe von etwas mehr als 30% des vorherigen Lohnes.
Für eine genauer Betrachtung oder Beratung zu dem Thema Absicherung der Arbeitskraft und der staatlichen Vorsorgen, rufen Sie uns einfach an 03437-916000 oder schreiben eine E-Mail an service@koch-makler.de
Wir beraten Sie gerne.
Im nächsten Bericht geht es dann um die Möglichkeiten der privaten Vorsorge und deren Vor- bzw. Nachteile.
Vielen Dank
Ihre Koch Finanz- & Versicherungsmakler Team
Wir für Sie |
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Koch Finanz- & Versicherungsmakler GmbH.
Leipziger Str. 117, 04668 Grimma |
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